Meldung des.Erzbistums Paderborn
16. April, 12 Uhr: Folgen der neue Beschlüsse der Bundesregierung für das Erzbistum Paderborn
Die bisherigen Regelungen für die Kirchen werden bis zum 3. Mai unverändert bestehen bleiben.
Laut des Beschlusses der Bundesregierung „ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.“
Laut des Beschlusses der Bundesregierung „ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.“
Das Angebot Messen aus dem Hohen Dom und aus vielen weiteren pastoralen Räumen im Bereich des Erzbistums per Livestreaming zu übertragen wird weiterhin bestehen bleiben. Die Übertragungen der Gottesdienste aus dem Dom können Sie auf dem Youtube-Kanal des Erzbistums verfolgen: Zum Youtube-Kanal .
Eine Übersicht über die Angebote aus den Gemeinden des Erzbistums finden Sie hier: Livestream-Angeboten.
Die Bildungshäuser im Erzbistum Paderborn bleiben ebenfalls bis zum 3. Mai geschlossen.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat nimmt ab dem 20. April den Betrieb wieder auf.