Kirchliche Nachrichten Advent und Weihnachten 2021 (19.12.21-09.01.22)
Schutzvorkehrungen in Kirchen und Gemeindehäusern
Leider haben wir wieder mit einer Verschärfung der Corona-Pandemie zu tun. Ab Dezember gelten für die Mitfeier unserer Gottesdienste folgende Regeln:
– Zugang nur mit 3-G-Nachweis d. h.
mit Impfnachweis (per App-QR-Code oder Impfpass) oder
die Bescheinigung über eine Corona-Genesung (jünger als ein halbes Jahr) oder
eine Corona-Testbescheinigung (PCR max. 48 Std., Schnelltest max. 24 Std. alt).
Bitte halten Sie die Dokumente (Impfung o. Test) mit Ihrem Personalausweis am Kircheingang bereit. Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre sind davon bis 26.12. ausgenommen. Durchgängig gilt Maskenpflicht. Zusätzlich müssen bis auf weiteres die Abstände (1,5 m) eingehalten werden. Eine Namensregistrierung erfolgt aber nicht. Wer ohne Nachweis oder Attest kommt, kann leider nicht in die Kirchen. Die Sonderregelung zum Zutritt ohne Nachweis ist wegen Lageverschlechtetung aufgehoben.
Bei gravierender Verschlechterung der Lage müssen noch Veränderungen vorgenommen werden.
Im Gemeindezentrum und den Pfarrheimen gilt ab (Montag( 29.11.) die strengere 2-G-Regel mit entsprechender Nachweiskontrolle. Das heißt, es dürfen nur geimpfte Menschen unsere Häuser betreten, zusätzlich natürlich von der Infektion Genesene. Wir bitten die Gruppenverantwortlichen um strenge Kontrollen und nach Möglichkeit auf gesellige Treffen zu verzichten.
Insgesamt sollten wir uns alle an die Expertenempfehlungen halten und wieder direkte Kontakte oder Nähe meiden. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene.
Für die Weihnachtsgottesdienste am Heiligen Abend startet in der zweiten Adventswoche, wenn die neue Verordnung bekannt ist, wieder das Verfahren zur Voranmeldung im Internet oder auch per Anruf im Pfarrbüro. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Rückantwort-Email vom Erzbistum (evtl. auch im Spam-Ordner) auf Ihre Buchung auch bestätigen, sonst sind Sie nicht angemeldet. Die Platzzahl in den Kirchen ist etwas begrenzt.